Fünf Fragen, dann sehen Sie die Zuschüsse aus der Bundesförderung und – in Hamburg – der IFB, inklusive der Kumulierungsgrenze. Unverbindliche Orientierung, keine Förderzusage.
Schritt 1 von 5
Unverbindliche Orientierungsrechnung auf Basis der BEG-Einzelmaßnahmen-Richtlinie vom 21.07.2026, der IFB-Richtlinie Wärmeschutz im Gebäudebestand vom 01.08.2026 und des IFB-Klimaschutzprogramms Mod A vom 15.06.2026. Über die Bewilligung entscheiden allein BAFA, KfW und IFB Hamburg. Der Antrag muss vor der Auftragsvergabe gestellt werden.