Vor der Ausführung
Planung des baulichen Wärmeschutzes, Wärmebrücken- und Luftdichtheitskonzept für die geplante Maßnahme, Prüfung der Notwendigkeit lüftungstechnischer Maßnahmen, Mitwirkung bei der Angebotseinholung und Prüfung der Angebote auf Übereinstimmung mit Umfang und Qualität. Dazu gehört, fehlende Kennwerte und Produktangaben beim ausführenden Betrieb nachzufordern.