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Energieberatung allgemein
Bei der geförderten Installation einer Wärmepumpe ist eine raumweise Heizlastberechnung nach DIN EN 12831 verpflichtend, da sie die korrekte Dimensionierung der Heizungsanlage sicherstellt. Auch ohne Förderung ist die Heizlastberechnung eine technische Voraussetzung, um eine neue Heizung passend zu dimensionieren.
Auf Basis der raumweisen Heizlastberechnung wird ein Abgleich mit den vorhandenen Heizkörpern durchgeführt: Jeder Heizkörper wird darauf geprüft, ob seine Leistung dem tatsächlichen Bedarf des Raums entspricht. Die leistungsschwächsten, also am schlechtesten passenden Heizkörper werden gezielt ausgetauscht. Dadurch kann die Vorlauftemperatur im gesamten System abgesenkt werden, was besonders für einen effizienten Wärmepumpenbetrieb entscheidend ist.
Ja. Eine Heizlastberechnung ist vor dem Einbau einer Wärmepumpe grundsätzlich notwendig, unabhängig davon, ob eine Förderung in Anspruch genommen wird. Nur auf dieser Grundlage lässt sich die Wärmepumpe korrekt auf den tatsächlichen Wärmebedarf des Gebäudes dimensionieren, effizient betreiben und vor unnötigem Verschleiß schützen.
Ja. Nach umfassenderen Sanierungsmaßnahmen wie einer verbesserten Dämmung oder neuen Fenstern sinkt in der Regel der Wärmebedarf des Gebäudes. Eine erneute Heizlastberechnung ist daher sinnvoll, um im Anschluss einen aktuellen hydraulischen Abgleich durchzuführen und die Heizungsanlage neu auf den veränderten Bedarf einzuregulieren.
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