Häufige Fragen

Die häufigsten Fragen aus den einzelnen Leistungsbereichen auf einen Blick. Ausführliche Informationen finden Sie auf der jeweiligen Leistungsseite.

Sanierungsfahrplan (iSFP)

Was kostet ein iSFP in Hamburg?

Für ein Ein- oder Zweifamilienhaus liegt das Honorar typischerweise bei 1.800 bis 2.200 € inkl. MwSt. vor Förderung. Das BAFA bezuschusst 50 Prozent, höchstens 650 €. Es bleibt ein Eigenanteil von etwa 1.150 bis 1.550 €. Bei Mehrfamilienhäusern unterscheiden sich Größe und Aufwand stark, das Honorar nenne ich dort nach Sichtung der Unterlagen im Angebot. Ab drei Wohneinheiten beträgt der Zuschuss höchstens 850 €.

Kann ich einen iSFP schon vor dem Hauskauf erstellen lassen?

Eine Begehung und Einschätzung vor dem Notartermin ist möglich, wenn der Verkäufer Zugang gewährt. Den Zuschuss für den geförderten Fahrplan können Sie als Käufer erst ab dem notariellen Kaufvertrag beantragen. Mehr dazu auf der Seite Energieberatung vor dem Hauskauf.

Verpflichtet der iSFP zur Umsetzung?

Nein. Der Fahrplan ist ein Planungsdokument ohne Umsetzungspflicht. Für die erhöhte Förderung einer Einzelmaßnahme genügt es, dass die Maßnahme im Fahrplan enthalten ist.

Wie lange bleibt ein iSFP gültig?

Es besteht keine Befristung. Ändern sich die Förderbedingungen oder der Gebäudezustand wesentlich, etwa durch einen Heizungstausch, ist eine Fortschreibung sinnvoll.

Wie läuft die Beauftragung durch eine Eigentümergemeinschaft?

Die Gemeinschaft beschließt die Beauftragung und benennt eine bevollmächtigte Person, in der Regel die Verwaltung. Der Fahrplan wird für das Gesamtgebäude erstellt, Kosten und Förderung verteilen sich nach Miteigentumsanteilen. Auf Wunsch stelle ich die Ergebnisse in der Versammlung vor.

Ist ein iSFP auch bei bereits geplanter Sanierung sinnvoll?

Ja, sofern die Planung noch nicht beauftragt ist. Der Fahrplan wird dann auf das geplante Vorhaben ausgerichtet: Er sichert die erhöhte Förderung, prüft die vorgesehene Maßnahme auf bauphysikalische Verträglichkeit und ordnet sie in die weitere Entwicklung des Gebäudes ein. Der Erläuterungstermin vor Ort dient in diesem Fall zugleich der Klärung der konkreten Ausführungsfragen.

Worin unterscheidet sich der iSFP vom Energieausweis?

Der Energieausweis dokumentiert den Zustand und ist bei Verkauf und Vermietung vorzulegen. Der iSFP bewertet den Zustand und leitet daraus eine Maßnahmenfolge ab. Beide Dokumente haben unterschiedliche Rechtsgrundlagen und ersetzen einander nicht.

Mehr zu Sanierungsfahrplan

Fördermittel

Wann muss der Antrag gestellt werden?

Vor Vorhabenbeginn, und als Vorhabenbeginn gilt der Abschluss des Liefer- oder Leistungsvertrags, nicht der Baubeginn. In der Bundesförderung muss bei Antragstellung bereits ein Vertrag vorliegen, der unter der Bedingung der Förderzusage geschlossen wurde. Wer den Handwerkerauftrag unbedingt erteilt hat, verliert den Anspruch für diese Maßnahme.

Kann ich den Antrag selbst stellen?

Ja, und das ist auch der vorgesehene Weg: Antragsteller sind Sie. Vorgeschrieben ist bei Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle und bei der Sanierung zum Effizienzhaus jedoch die Einbindung einer für die Bundesförderung zugelassenen Energieberatung, denn die erforderliche Bestätigung zum Antrag kann nur diese ausstellen. Bei der Heizungsförderung genügt die Erklärung des ausführenden Fachunternehmens. Ich erstelle die Bestätigung und gehe den Antrag vor dem Absenden mit Ihnen durch.

Was geschieht, wenn die Kosten höher ausfallen als beantragt?

Eine nachträgliche Aufstockung des bewilligten Betrags ist nicht möglich. Für die Auszahlung sind die nachgewiesenen Kosten maßgeblich, begrenzt auf die bewilligte Höhe und die Höchstgrenzen des Programms. Deshalb kommt es auf die Kostenansätze im Antrag an: Ich schätze sie anhand der vorliegenden Angebote und plane in Abstimmung mit Ihnen einen Puffer ein, der spätere Nachträge und Preissteigerungen abdeckt. Fallen die Kosten am Ende niedriger aus, wird entsprechend weniger ausgezahlt. Ein zu hoch angesetzter Betrag schadet also nicht, ein zu niedriger dagegen dauerhaft.

Wie lange dauert das Verfahren?

Die Bearbeitungszeiten unterscheiden sich je nach Stelle und Auslastung. Zwischen Antragstellung und Bescheid liegen in der Regel mehrere Wochen. Der Bewilligungszeitraum für die Durchführung beträgt bei den Hamburger Programmen 24 Monate.

Wie läuft das Verfahren bei einer Eigentümergemeinschaft?

Die Gemeinschaft ist nur gemeinschaftlich antragsberechtigt; Anträge einzelner Eigentümer für Maßnahmen am Gemeinschaftseigentum sind unzulässig. Der Antrag wird von einer bevollmächtigten Person unterzeichnet, an die auch der Bescheid ergeht. Voraus geht ein Beschluss der Eigentümerversammlung.

Lohnt sich die Aufteilung eines Vorhabens über zwei Kalenderjahre?

Sie kann sich lohnen, weil die Höchstgrenzen der Bundesförderung je Kalenderjahr gelten. Ob der Vorteil den zusätzlichen Aufwand und die verlängerte Bauzeit aufwiegt, ist am konkreten Vorhaben zu rechnen.

Mehr zu Fördermittel

WEG & Hausverwaltungen

Kann ein einzelner Eigentümer Fördermittel beantragen?

Für Maßnahmen am Gemeinschaftseigentum grundsätzlich nicht. Bei den Hamburger Programmen ist die Gemeinschaft gemeinschaftlich antragsberechtigt; unterzeichnet wird von einer bevollmächtigten Person, an die auch der Bescheid ergeht. Ausgenommen sind Fenster im Programm Wärmeschutz im Gebäudebestand: Deren Austausch kann ein einzelner Eigentümer für seine Einheit eigenständig beantragen. Ob dieser Weg im konkreten Fall trägt, kläre ich vorab mit Ihnen und der Verwaltung.

Was kostet die Beratung die einzelne Einheit?

Das Honorar wird für das Gebäude vereinbart und nach Miteigentumsanteilen umgelegt. Bei einem individuellen Sanierungsfahrplan trägt zudem der Zuschuss des Bundes einen Teil der Kosten.

Wir haben bereits Angebote eingeholt. Ist es dafür zu spät?

Nein, solange kein unbedingter Auftrag erteilt wurde. Angebote sind eine gute Ausgangslage, weil sich die förderfähigen Kosten daraus belastbar ansetzen lassen. Kritisch wird es erst mit der Unterschrift unter einen Vertrag ohne Förderbedingung.

Muss die gesamte Gemeinschaft saniert werden, oder reicht ein Bauteil?

Einzelne Bauteile sind förderfähig. Ob das sinnvoll ist, hängt vom Zustand ab: Eine Fenstererneuerung ohne Betrachtung der Einbauebene kann Bauschäden verursachen, und eine später geplante Wärmepumpe setzt eine Gebäudehülle voraus, die eine niedrige Vorlauftemperatur zulässt. Diese Abhängigkeiten klärt der Sanierungsfahrplan vorab.

Wie lange dauert es von der Anfrage bis zur Beschlussreife?

Die Unterlagen für die Versammlung liegen in der Regel innerhalb von fünf bis zehn Werktagen nach der Bestandsaufnahme vor. Der begrenzende Faktor ist üblicherweise der Sitzungsturnus der Gemeinschaft, nicht die Bearbeitungszeit.

Welche Unterlagen benötigen Sie von der Verwaltung?

Teilungserklärung mit Miteigentumsanteilen, vorhandene Baupläne und Wärmeschutznachweise, Verbrauchs- oder Heizkostenabrechnungen der letzten drei Jahre, Angaben zur Rücklage sowie bereits vorliegende Angebote und Beschlüsse.

Mehr zu WEG & Hausverwaltungen

Baubegleitung

Ist die Baubegleitung Pflicht?

Bei Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle und an der Anlagentechnik ist sie erforderlich, da nur eine zugelassene Energieberatung die vorgeschriebenen Bestätigungen ausstellen kann. Bei der Erneuerung der Heizung genügt die Erklärung des Fachunternehmens.

Kann der ausführende Betrieb die Baubegleitung übernehmen?

Für die geförderte Baubegleitung nicht. Die Richtlinie verlangt Unabhängigkeit vom ausführenden Unternehmen. Fehlt sie, entfällt der Fördersatz von 50 Prozent und die Kosten sind nicht zusätzlich ansetzbar.

Kann ich auf die Baubegleitung verzichten?

Bei Maßnahmen an der Gebäudehülle nicht, wenn Sie die Förderung nutzen wollen: Ohne die Bestätigung einer zugelassenen Energieberatung wird der Antrag nicht bewilligt und der Verwendungsnachweis nicht anerkannt. Zu entscheiden ist daher nur, wer die Begleitung übernimmt und ob deren Kosten mit 50 Prozent gefördert werden.

Was geschieht, wenn die Ausführung von der Planung abweicht?

Abweichungen sind der Förderstelle unverzüglich anzuzeigen. Ob die Maßnahme förderfähig bleibt, hängt davon ab, ob die technischen Mindestanforderungen weiterhin eingehalten sind. Deshalb wird währenddessen geprüft und nicht erst am Ende.

Übernehmen Sie auch die Begleitung, wenn der Antrag bereits läuft?

Das ist möglich, solange die Bestätigung zum Antrag noch nicht durch eine andere Person erfolgt ist und das Vorhaben noch nicht begonnen wurde. Nehmen Sie in diesem Fall rechtzeitig Kontakt auf, damit sich der Zeitplan abstimmen lässt.

Mehr zu Baubegleitung

Heizlastberechnung & hydraulischer Abgleich

Worin unterscheiden sich Heizlast und hydraulischer Abgleich?

Die Heizlast beantwortet die Frage nach dem Bedarf: Wie viel Wärmeleistung braucht jeder Raum. Der Abgleich beantwortet die Frage nach der Übertragung: Mit welcher Wassermenge und welcher Temperatur kann die vorhandene Heizfläche diese Leistung an den Raum abgeben. Die erste Berechnung ist die Grundlage der zweiten.

Brauche ich beides oder nur eines?

Steht die Dimensionierung eines neuen Wärmeerzeugers an, ist die raumweise Heizlast der Ausgangspunkt und der Abgleich folgt nach dem Einbau. Bleibt die Anlage bestehen und geht es um Verbrauch und Komfort, steht der Abgleich im Vordergrund. Im Hamburger Programm Wärmeschutz ist der Abgleich unabhängig davon verpflichtend.

Reicht eine überschlägige Berechnung?

Für die Förderung ist die raumweise Ermittlung vorgesehen, wobei das VdZ-Formular Vereinfachungen zulässt. Bei einer Wärmepumpe rate ich davon ab: Die Auslegung hängt vom ungünstigsten Raum ab, und dieser Raum lässt sich überschlägig nicht zuverlässig identifizieren. Dasselbe gilt für die Auslegung der Heizflächen, die je Raum erfolgt und deshalb eine raumweise Berechnung voraussetzt.

Muss ich alle Räume zugänglich machen?

Für die Aufnahme ja. Bei vermieteten Einheiten ist der Zugang rechtzeitig anzukündigen; in Mehrfamilienhäusern bestimmt die Terminabstimmung häufig den Zeitplan.

Kann der Heizungsbauer das nicht miterledigen?

Die Einstellung an der Anlage nimmt ohnehin der Fachbetrieb vor. Die rechnerische Grundlage dafür wird jedoch häufig verkürzt, etwa über Faustwerte je Quadratmeter. Für die Förderung ist das nicht ausreichend, und für die Auslegung einer Wärmepumpe ist es fachlich riskant.

Mehr zu Heizlastberechnung & hydraulischer Abgleich