Eigenheim
Ein- und Zweifamilienhäuser im Eigentum privater Halter. Der Fahrplan dient der Reihenfolgeplanung über mehrere Jahre und der Budgetierung einzelner Schritte.
Der iSFP dokumentiert den energetischen Zustand eines Wohngebäudes und legt eine abgestimmte Folge von Modernisierungsmaßnahmen fest. Er dient als Entscheidungsgrundlage für Eigentümer und als Voraussetzung für erhöhte Fördersätze bei der späteren Umsetzung.
Der individuelle Sanierungsfahrplan ist ein standardisiertes Beratungsinstrument des Bundes. Er wird von einer für die Bundesförderprogramme zugelassenen Energieberatung erstellt und folgt einem festgelegten Aufbau. Grundlage ist eine Aufnahme des Gebäudes vor Ort sowie eine Energiebilanz des Ist-Zustands.
Aus dieser Bilanz wird eine Folge von Maßnahmen abgeleitet, die aufeinander abgestimmt sind. Diese Abstimmung ist erforderlich, weil die Maßnahmen sich gegenseitig beeinflussen: Eine Dämmung der Außenwand verändert die Heizlast, eine neue Heizung verändert die zulässige Vorlauftemperatur, eine Fenstererneuerung ohne Betrachtung der Einbauebene kann Bauschäden verursachen. Der Fahrplan legt fest, in welcher Reihenfolge und mit welchem Zielwert die Bauteile bearbeitet werden.
Der iSFP enthält zu jedem Schritt die zu erwartenden Kosten, die Einsparung an Endenergie und die in Betracht kommenden Förderprogramme. Er ist als Gesamtsanierung in einem Zug oder als Abfolge einzelner Schritte über mehrere Jahre darstellbar.
Steht bereits eine konkrete Baumaßnahme an, wird der Fahrplan thematisch darauf ausgerichtet und begleitet die anstehende Entscheidung fachlich: welcher Bauteilaufbau in Betracht kommt, welche Folgen er für die übrigen Bauteile und die Anlagentechnik hat und welcher Förderweg dazu passt. Beratung vor einer Baumaßnahme läuft deshalb in der Regel über einen entsprechend ausgerichteten Fahrplan.
Der Fahrplan wird für das Gebäude erstellt, nicht für die einzelne Wohnung. Je nach Eigentümerstruktur unterscheiden sich Beauftragung, Abstimmungsaufwand und Förderweg.
Ein- und Zweifamilienhäuser im Eigentum privater Halter. Der Fahrplan dient der Reihenfolgeplanung über mehrere Jahre und der Budgetierung einzelner Schritte.
Die Gemeinschaft beauftragt gemeinschaftlich. Der Fahrplan liefert die Grundlage für den Beschluss in der Eigentümerversammlung und die Verteilung der Kosten nach Miteigentumsanteilen.
Hält ein Eigentümer mehrere Gebäude, dient der Fahrplan der Priorisierung im eigenen Bestand: Welches Gebäude bindet welches Investitionsvolumen, und wo ist die Förderquote am höchsten.
Von der Beauftragung bis zur Übergabe vergehen in der Regel fünf bis zehn Werktage. Der Zeitbedarf hängt von der Verfügbarkeit der Bestandsunterlagen und bei Gemeinschaften vom Sitzungsturnus ab.
Klärung von Gebäudetyp, Eigentümerstruktur, bereits geplanten Maßnahmen und Zeitrahmen. Auf dieser Grundlage erhalten Sie ein Angebot.
Die Beratungsleistung selbst wird bezuschusst. Den Antrag stellen Sie beim BAFA, bevor die Leistung erbracht wird; ich bereite die erforderlichen Angaben auf und begleite Sie durch das Portal.
Erfassung von Bauteilaufbauten, Anlagentechnik und Verbrauchsdaten. Sichtung vorhandener Pläne, Wärmeschutznachweise und Abrechnungen.
Abbildung des Gebäudes in einem Rechenmodell nach DIN V 18599 und Bilanzierung des Ist-Zustands als Bezugsgröße für alle Varianten.
Entwicklung und Vergleich der Varianten nach Investition, Einsparung, Förderquote und bauphysikalischer Verträglichkeit.
Die Ergebnisse werden am Objekt erläutert, sodass sich offene Fragen unmittelbar am Bauteil klären lassen. Bei Gemeinschaften erfolgt die Vorstellung auf Wunsch in der Eigentümerversammlung.
Sie erhalten den Fahrplan in der vom Bund vorgegebenen Form, bestehend aus einem Dokument für den Überblick und einem Dokument für die Umsetzung.
Der iSFP ist kein Nachweis im Sinne des Gebäudeenergiegesetzes und ersetzt weder einen Energieausweis noch eine Ausführungsplanung. Er ist eine Entscheidungsgrundlage und die Voraussetzung für erhöhte Fördersätze bei Einzelmaßnahmen.
Die Förderung wirkt auf zwei Ebenen: Die Erstellung des Fahrplans wird bezuschusst, und für später umgesetzte Maßnahmen aus dem Fahrplan erhöht sich die Förderung der Gebäudehülle.
| Gebäude | Förderfähige Kosten | Fördersatz | Zuschuss |
|---|---|---|---|
| Ein- und Zweifamilienhaus | 1.300 € | 50 % | 650 € |
| Wohngebäude ab drei Wohneinheiten | 1.700 € | 50 % | 850 € |
Wird eine Maßnahme an der Gebäudehülle umgesetzt, die im Fahrplan enthalten ist, verdoppelt sich die Höchstgrenze der förderfähigen Kosten. Zusätzlich kommt auf den Kostenanteil oberhalb der Grenze, die ohne Fahrplan gelten würde, ein Bonus von fünf Prozentpunkten. Heizungsanlagen sind von dieser Regelung ausgenommen; sie werden über ein eigenes Programm gefördert.
| Position | ohne iSFP | mit iSFP |
|---|---|---|
| Höchstgrenze förderfähiger Kosten | 30.000 € | 60.000 € |
| Grundförderung 15 % | 4.500 € | 9.000 € |
| iSFP-Bonus 5 % auf den Anteil über 30.000 € | — | 1.500 € |
| Zuschuss | 4.500 € | 10.500 € |
Der Bonus ist an zwei Bedingungen geknüpft: Die Maßnahme muss mit einem förderfähigen Mindestinvestitionsvolumen von 30.000 € brutto umgesetzt werden, und zwischen der Erstellung des Fahrplans und der Umsetzung dürfen höchstens 15 Jahre liegen. Der Fahrplan muss bereits bei Antragstellung vorliegen. Für Heizungsanlagen gilt der Bonus nicht.
Bei Gebäuden mit mehreren Wohneinheiten steigen die Höchstgrenzen gestaffelt je Einheit. Für Gebäude in Hamburg tritt die Förderung der IFB hinzu, die mit der Bundesförderung kumuliert werden kann, solange alle öffentlichen Mittel zusammen 60 Prozent der förderfähigen Kosten nicht überschreiten. Eine Überschlagsrechnung für Ihr Vorhaben liefert der Förderrechner.
Primärquelle: Förderrichtlinie BEG Einzelmaßnahmen vom 17.08.2026, Nummern 8.3.1 und 8.4.2 – Bundesministerium für Wirtschaft und Energie. Zuschuss zur Beratungsleistung: BAFA – Energieberatung für Wohngebäude.
Gefördert werden Bestandsgebäude, die überwiegend Wohnzwecken dienen. Für die Bundesförderung muss der Bauantrag mindestens fünf Jahre zurückliegen, für die Hamburger Programme mehr als zwanzig Jahre.
Der Antrag ist vor der Beauftragung zu stellen. Als Beauftragung gilt bereits der Abschluss eines Liefer- oder Leistungsvertrags. Diese Reihenfolge gilt für die Beratung ebenso wie für jede spätere Baumaßnahme.
Nein. Der Fahrplan ist ein Planungsdokument ohne Umsetzungspflicht. Für die erhöhte Förderung einer Einzelmaßnahme genügt es, dass die Maßnahme im Fahrplan enthalten ist.
Es besteht keine Befristung. Ändern sich die Förderbedingungen oder der Gebäudezustand wesentlich, etwa durch einen Heizungstausch, ist eine Fortschreibung sinnvoll.
Die Gemeinschaft beschließt die Beauftragung und benennt eine bevollmächtigte Person, in der Regel die Verwaltung. Der Fahrplan wird für das Gesamtgebäude erstellt, Kosten und Förderung verteilen sich nach Miteigentumsanteilen. Auf Wunsch stelle ich die Ergebnisse in der Versammlung vor.
Ja, sofern die Planung noch nicht beauftragt ist. Der Fahrplan wird dann auf das geplante Vorhaben ausgerichtet: Er sichert die erhöhte Förderung, prüft die vorgesehene Maßnahme auf bauphysikalische Verträglichkeit und ordnet sie in die weitere Entwicklung des Gebäudes ein. Der Erläuterungstermin vor Ort dient in diesem Fall zugleich der Klärung der konkreten Ausführungsfragen.
Der Energieausweis dokumentiert den Zustand und ist bei Verkauf und Vermietung vorzulegen. Der iSFP bewertet den Zustand und leitet daraus eine Maßnahmenfolge ab. Beide Dokumente haben unterschiedliche Rechtsgrundlagen und ersetzen einander nicht.
Für ein Angebot benötige ich Angaben zu Gebäudetyp, Baujahr, Zahl der Wohneinheiten und Eigentümerstruktur. Eine Rückmeldung erhalten Sie innerhalb von zwei Werktagen.