
Fördermittelberatung
Egal ob Neubau, Kauf oder Sanierung: Ich unterstütze Sie dabei, verfügbare Fördermöglichkeiten für Ihre Projekte zu identifizieren und optimal zu nutzen. Dabei können Sie von Förderungen auf Bundes- (KfW und BAFA) und kommunaler Ebene (IFB HH) profitieren.
Förderungen
Fördermittel für Ihre Sanierung
Seit dem 21. Juli 2026 gilt die reformierte Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) – mit neuen Fördersätzen, einem gestaffelten Einkommensbonus und geänderten Regeln für den Sanierungsfahrplan. Ich rechne durch, welche Kombination für Ihr Gebäude die wirtschaftlichste ist, und übernehme die Antragstellung bei KfW, BAFA und IFB.
1. Heizungstausch (KfW)
Der Umstieg auf eine Wärmepumpe, Biomasseheizung, Solarthermie oder einen Wärmenetzanschluss wird als Einzelmaßnahme über die KfW bezuschusst. Die Bausteine lassen sich kombinieren:
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Grundförderung: 30 % – alle förderfähigen Heizungen
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Klimageschwindigkeits-Bonus: 16 % – selbst genutzte Wohneinheiten; Austausch einer Öl-, Kohle-, Gasetagen- oder Nachtspeicherheizung bzw. einer über 20 Jahre alten Gas- oder Biomasseheizung
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Einkommens-Bonus: bis 40 % – selbst genutzte Wohneinheiten, gestaffelt nach zu versteuerndem Haushaltseinkommen; für Familien mit Kind gelten um 10.000 € erhöhte Einkommensgrenzen
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Höchstsatz: 70 % – bei Einkommen bis 30.000 € (mit Kind: 40.000 €): 80 %
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Förderfähig sind bis zu 28.000 € für die erste Wohneinheit, je 15.000 € für die zweite bis sechste.
Gut zu wissen: Klimageschwindigkeits-Bonus und Höchstbetrag sinken ab Februar 2027 halbjährlich.
2. Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle (BAFA)
Dämmung, Fenster, Türen, sommerlicher Wärmeschutz, Lüftungsanlagen mit Wärmerückgewinnung und die Heizungsoptimierung werden vom BAFA bezuschusst. Der Sanierungsfahrplan ist hier der entscheidende Hebel:
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Fördersatz: 15 % – mit iSFP zusätzlich 5 %-Punkte auf Investitionen oberhalb von 30.000 €
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Förderfähige Ausgaben: 30.000 € – pro Wohneinheit und Jahr
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Mit Sanierungsfahrplan (iSFP): 60.000 € – pro Wohneinheit und Jahr – der Förderrahmen verdoppelt sich
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Bei größeren Vorhaben bietet der individuelle Sanierungsfahrplan neben der Planungsunterstützung auch einen Hebel für mehr Fördermittel – und seine Erstellung wird selbst vom BAFA bezuschusst.
3. Komplettsanierung zum Effizienzhaus (KfW)
Wer sein Gebäude in einem Zug auf einen Effizienzhaus-Standard bringt, erhält von der KfW einen zinsverbilligten Kredit von bis zu 150.000 € je Wohneinheit:
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Effizienzhaus 40 EE: 10 % Tilgungszuschuss
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Effizienzhaus 55 EE: 5 % Tilgungszuschuss
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Effizienzhaus 70 / 85 EE: zinsverbilligter Kredit – ohne Tilgungszuschuss
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Voraussetzung ist seit der Reform die EE-Klasse, also mindestens 65 % erneuerbare Wärme sowie eine Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung. Für besonders unsanierte Gebäude (WPB) und serielles Sanieren gibt es zusätzliche Boni.
4. Hamburger Landesförderung (IFB Hamburg)
Als Hamburger Eigentümer können Sie Bundes- und Landesförderung kombinieren. Die IFB Hamburg legt mit ihren Programmen – etwa dem Hamburger Klimaschutzprogramm für die Modernisierung von Wohngebäuden und der Förderung erneuerbarer Wärme – Zuschüsse und Darlehen auf die BAFA- und KfW-Förderung obendrauf. Welche Kombination sich rechnet und in welcher Reihenfolge die Anträge gestellt werden müssen, hängt vom Einzelfall ab; fragen Sie mich gerne.
Stand: Juli 2026, auf Basis der BEG-Richtlinien vom 17. Juli 2026. Alle Angaben ohne Gewähr; dieser Überblick ersetzt keine individuelle Beratung.
Fördermittelrechner Heizung
gemäß neuer Richtlinie vom 21.07.2026
Fördermittelrechner Einzelmaßnahmen
gemäß neuer Richtlinie vom 21.07.2026
Fördermittelrechner Effizienzhaus
gemäß neuer Richtlinie vom 21.07.2026



