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BEG-Reform 2026/27: Was sich bei Heizung, Gebäudehülle und iSFP ändert

  • Autorenbild: M.Sc. Tobias Wagner
    M.Sc. Tobias Wagner
  • 9. Juli
  • 5 Min. Lesezeit

Der Bundeshaushalt 2026 soll konsolidiert werden – mit spürbaren Kürzungen im Klima- und Transformationsfonds (KTF). Das trifft auch die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG). Die entsprechenden Eckpunkte sind in den letzten Tagen bekannt geworden, der Haushaltsausschuss befasst sich aktuell damit, eine formale Richtlinie soll folgen. Wichtiger Hinweis vorab: Seit heute sind bis zum 21.07. keine neuen Antragsstellungen möglich. Wer ein antragsfähiges Vorhaben vorliegen hat, sollte dies bei der Planung berücksichtigen.


Teil 1: Die geplanten Änderungen im Überblick

Heizungsförderung: sozial gestaffelt, aber mit engeren Grenzen

Bei der Heizungsförderung ist eine stärkere soziale Staffelung vorgesehen. Haushalte mit einem zu versteuernden Einkommen bis 30.000 Euro sollen weiterhin einen Bonus von 40 Prozent erhalten, in der Spitze ist eine Förderung bis 80 Prozent möglich. Die Stufe von 30.000 bis 40.000 Euro bleibt unverändert. Neu ist ein Bonus von 10 Prozent für Haushalte bis 50.000 Euro zvE. Hinzu kommt ein einmaliger Kinderbonus: Für Haushalte mit minderjährigen Kindern wird unabhängig von der Kinderzahl ein Betrag von 10.000 Euro auf das zvE angerechnet, was den Zugang zu höheren Fördersätzen erleichtert.

Gleichzeitig sinken die förderfähigen Höchstkosten für die Heizungsförderung sofort von 30.000 auf 28.000 Euro und sollen danach alle sechs Monate um weitere 750 Euro reduziert werden – bis 2030. Auch der Klimageschwindigkeitsbonus, aktuell 20 Prozent, wird schrittweise um 4 Prozentpunkte alle sechs Monate abgeschmolzen und dürfte nach etwa drei Jahren vollständig entfallen. Er gilt weiterhin nur beim Austausch von mindestens 20 Jahre alten Öl-, Gas- oder Solarheizungen, Ausnahmen für bestimmte Wärmepumpentechnologien sind nicht vorgesehen. Zusätzlich sollen der Emissionsminderungszuschlag für Biomasseanlagen und der Bonus für Wärmepumpen mit natürlichen Kältemitteln ganz entfallen.

Neu eingeführt werden soll ein „Made with Europe“-Bonus von 15 Prozent für Wärmepumpen mit Produktion beziehungsweise Wertschöpfung in der EU. Im Gegenzug sinkt die Grundförderung für Wärmeerzeuger auf 15 Prozent, sodass bei EU-konformer Produktion in der Summe weiterhin 30 Prozent Förderung erreichbar sind. Die Umsetzung ist für das erste Quartal 2027 geplant, der genaue Starttermin steht noch nicht fest.


Gebäudehülle: Deutliche Kürzungen bei Mehrfamilienhäusern

Bei Gebäudehülle und Effizienzmaßnahmen wird die Degressionslogik für förderfähige Kosten deutlich verschärft: Für die erste Wohneinheit sollen künftig 30.000 Euro, für die zweite bis sechste Wohneinheit 15.000 Euro und ab der siebten Wohneinheit nur noch 8.000 Euro förderfähig sein. Der iSFP-Bonus verdoppelt diese Werte weiterhin. In der Praxis bedeutet das für ein Beispielhaus mit zehn Einheiten, dass die förderfähigen Kosten von rund 600.000 Euro auf etwa 247.000 Euro sinken – der Zuschuss bei einer Förderquote von 20 Prozent fällt entsprechend von rund 120.000 Euro auf etwa 55.000 Euro. Besonders betroffen ist damit die Förderung von Fenstertausch und anderen Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle bei größeren Mehrfamilienhäusern.


iSFP für Selbstnutzer (Ein- und Zweifamilienhäuser)

Für selbstnutzende Eigentümer bleibt der individuelle Sanierungsfahrplan (iSFP) grundsätzlich attraktiv, da er die förderfähigen Kosten verdoppelt. Neu ist jedoch, dass der Bonus künftig an mindestens zwei „signifikante“ Einzelmaßnahmen geknüpft werden soll, um Mitnahmeeffekte zu reduzieren. Was genau als „signifikant“ gilt, ist derzeit noch nicht klar definiert; Kleinstmaßnahmen sollen jedoch ausgeschlossen sein. Eine Heizungsoptimierung könnte nach aktuellem Stand als zweite Maßnahme zählen. Für Selbstnutzer lohnt sich daher ein genauer Blick auf die Maßnahmenkombination im Sanierungsfahrplan.


iSFP für Mehrfamilienhäuser mit mehr als drei Wohneinheiten

Bei größeren Mehrfamilienhäusern wirkt sich die neue Degression direkt auf den Effekt des iSFP-Bonus aus, da dieser zwar weiterhin verdoppelt, aber auf Basis der neuen, niedrigeren Höchstbeträge je Wohneinheit berechnet wird. In Kombination mit der Pflicht zu zwei signifikanten Einzelmaßnahmen sinkt damit der reale Fördereffekt pro Wohneinheit spürbar gegenüber der heutigen Regelung. Ein zusätzlicher Bonus von 5 Prozent für Hüllmaßnahmen an sogenannten „Worst Performing Buildings“ ist ab dem ersten Quartal 2027 geplant, allerdings ist die Definition eines WPB noch offen.


Bereich

Änderung

Details

Einkommensstufen Heizung

Neue Boni je zvE

Bis 30.000 € zvE: 40 % Bonus (Spitze bis 80 %); 30.000-40.000 €: unverändert; bis 50.000 €: neuer 10 %-Bonus

Kinderbonus

Einmalige Anrechnung

10.000 € Abzug vom zvE bei minderjährigen Kindern, unabhängig von der Kinderzahl

Förderfähige Höchstkosten Heizung

Absenkung

Sofort 30.000 € → 28.000 €; danach alle 6 Monate -750 € bis 2030

Klimageschwindigkeitsbonus

Schrittweise Absenkung

Aktuell 20 %, -4 Prozentpunkte alle 6 Monate, nach ca. 3 Jahren vollständig entfallen

Gestrichene Boni

Streichung

Emissionsminderungszuschlag Biomasse entfällt; Bonus für natürliche Kältemittel entfällt

Made-with-Europe-Bonus

Neuer Bonus

+15 % bei EU-Produktion/Wertschöpfung; Grundförderung sinkt auf 15 % (netto weiterhin 30 %); geplant Q1 2027

Degression Gebäudehülle (MFH)

Neue Kostendeckel je WE

Erste WE: 30.000 €; 2.-6. WE: 15.000 €; ab 7. WE: 8.000 € (iSFP-Bonus verdoppelt die Werte)

iSFP Selbstnutzer

Neue Bedingung

Bonus (Kostenverdopplung) an mindestens zwei „signifikante“ Einzelmaßnahmen geknüpft; Definition noch offen

iSFP MFH >3 WE

Reduzierter Effekt

Verdopplung wirkt auf niedrigere Degressions-Höchstbeträge; zusätzlich Pflicht zu zwei signifikanten Maßnahmen

WPB-Bonus (Worst Performing Building)

Neuer Zusatzbonus

Zusatz von 5 % für Hüllmaßnahmen (nicht für reine Fenstertausch-Maßnahmen); Start Q1 2027, Definition von WPB noch offen


Teil 2: Welche Strategien ergeben aus Kundensicht jetzt Sinn?

Angesichts der kürzeren Übergangsfristen und sinkenden Fördersätze stellt sich für viele Eigentümerinnen und Eigentümer die Frage, ob eine Sanierung jetzt vorgezogen werden sollte. Aus heutiger Sicht sprechen mehrere Punkte dafür, geplante Vorhaben zeitnah anzugehen.


Jetzt prüfen: Ist Ihr Vorhaben bereits antragsfähig?

Liegt bereits ein unterschriebenes Angebot vor, sollte die Antragstellung nicht unnötig verzögert werden. Wichtig dabei: Angebote sollten eine aufschiebende und auflösende Klausel enthalten, damit sie im Fall eines Portalstopps oder geänderter Bedingungen nicht förderschädlich wirken. Eine reine Bedarfs- oder zielorientierte Analyse (BZA) reicht in der Regel nicht aus – entscheidend ist, dass der Antrag tatsächlich vom Kunden aktiviert wird, insbesondere bei BAFA- und KfW-Vorhaben.


Konditionen sichern, solange es geht

Bei Effizienzhausvorhaben lohnt es sich, die BZA zeitnah an die finanzierende Bank zu senden, um aktuelle Konditionen zu sichern, bevor Anpassungen bei Tilgungszuschüssen oder Zinsverbilligungen greifen. Gerade weil die Tilgungszuschüsse bei Effizienzhäusern um bis zu 10 Prozentpunkte sinken sollen, kann ein frühzeitiger Antrag einen relevanten finanziellen Unterschied machen.


Früher sanieren lohnt sich – besonders bei Heizung und Gebäudehülle

Da die förderfähigen Höchstkosten bei der Heizung alle sechs Monate weiter sinken und der Klimageschwindigkeitsbonus schrittweise abgebaut wird, wirkt sich ein früherer Umsetzungszeitpunkt unmittelbar auf die Höhe der Förderung aus. Ähnliches gilt für größere Mehrfamilienhäuser, bei denen die neue Degression die förderfähigen Kosten deutlich reduziert. Wer eine Sanierung ohnehin plant, sollte daher prüfen, ob eine Vorziehung sinnvoll ist – auch unter Berücksichtigung der möglichen Portalschließung und der Übergangsfristen für den Heizungstausch.


Kommunale Wärmeplanung im Blick behalten

In Gebieten mit verbindlicher Wärmeplanung können Kommunen die Förderung von Einzelheizungen künftig ausschließen, wenn ein Anschluss an ein Wärmenetz besteht oder geplant ist. Wer in einem solchen Gebiet plant, sollte dies frühzeitig mit seiner Kommune und seinem Energieberater klären.

Wichtiger Hinweis: Bei den genannten Punkten handelt es sich um Eckpunkte, die derzeit politisch diskutiert werden und noch nicht als finale Förderrichtlinie verabschiedet sind. Wir beobachten die weitere Entwicklung – insbesondere die Verbändeanhörung und die Entscheidung des Haushaltsausschusses – und halten Sie an dieser Stelle auf dem Laufenden. Bei konkreten Vorhaben empfehlen wir eine individuelle Beratung, um die für Sie passende Strategie festzulegen.

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