Ratgeber für Eigentümerinnen und Eigentümer von Ein- und Zweifamilienhäusern in Hamburg. Stand der Auskunft: 31.10.2026.
Ja, in den meisten Bestandshäusern. Zwei Studien im Auftrag der Stadt Hamburg kommen zum selben Ergebnis: Wann ein Haus klimaneutral heizt, hängt vom Wärmeerzeuger ab, nicht von der Dämmung. Eine Wärmepumpe lässt sich einbauen, bevor die Hülle saniert ist, wenn Heizkörper und Vorlauftemperatur dazu passen. Die Dämmung senkt den Verbrauch und folgt, wenn Dach, Fassade oder Fenster ohnehin fällig sind.
Die beiden Studien
Die Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen hat 2023 den Hamburger Wohngebäudebestand untersuchen lassen: rund 261.800 Gebäude, drei Szenarien bis 2045 (BSW 2023, Kap. 1, 2). Der Zeitplan zur Klimaneutralität wird nach der Studie „im Wesentlichen von der Geschwindigkeit der Umstellung der Wärmeversorgung“ bestimmt; Sanierungsrate und Sanierungstiefe wirken weniger auf den Zeitplan, verursachen aber höhere Investitionen (BSW 2023, Zusammenfassung). Das mittlere Szenario rechnet für Vollsanierungen mit Effizienzhaus 100, ab 2030 mit Effizienzhaus 70, für Teilsanierungen mit 115 bis 100 (BSW 2023, Kap. 2.2.1). Die vor 1979 gebauten Häuser verbrauchen zusammen rund 78 % der Energie im Wohnbestand bei 70 % der Nutzfläche (BSW 2023, Kap. 1.3).

Die zweite Studie hat das Ingenieurbüro Hausladen 2024 für dieselbe Behörde erstellt. Sie berechnet, welche Dämmung eine Luft-Wasser-Wärmepumpe braucht, um mit einer Jahresarbeitszahl über 3 zu laufen. Nach dieser Rechnung ist der Einbau auch in ungedämmten Häusern möglich, dann mit Heizstab für die kältesten Tage und, in der Praxis fast immer, mit größeren Heizkörpern in den zwei bis drei Räumen, die die höchste Vorlauftemperatur verlangen. Die ersten Maßnahmen an der Hülle senken die nötige Vorlauftemperatur am stärksten; Dämmung über den gesetzlichen Mindeststandard hinaus verbessert die Jahresarbeitszahl nur noch wenig (Hausladen 2024, Kap. 8).
Muss ich vor der Wärmepumpe dämmen?
Nein, nicht zwingend. Maßgeblich ist die Vorlauftemperatur, bei der die vorhandenen Heizkörper die Räume am kältesten Tag noch warm bekommen. Je niedriger diese Temperatur, desto höher die Leistungszahl der Wärmepumpe. Die Planungsrichtlinie VDI 4645 beschreibt, dass Heizkörperanlagen im Bestand für bis zu 90 °C ausgelegt wurden, nach den üblichen Modernisierungen wie neuen Fenstern aber meist mit 50 bis 60 °C auskommen (VDI 2023, Abschn. 8.3.3). Ein Diagramm der Richtlinie zeigt die Wirkung: Bei 55 °C Vorlauftemperatur erreicht eine leistungsgeregelte Wärmepumpe noch rund 80 % der Leistungszahl, die sie bei 35 °C hätte, bei 65 °C rund 70 % (VDI 2023, Bild 3).
Die Hausladen-Studie nennt 70 °C als Grenze, bis zu der Propan-Wärmepumpen im Einfamilienhaus ohne zweiten Wärmeerzeuger auskommen (Hausladen 2024, Kap. 8). Das ist ein Rechenwert für den Grenzfall. Meine Einschätzung aus der Planungspraxis: Bestandsanlagen auf höchstens 60 bis 65 °C bei Normaußentemperatur auslegen, besser darunter. Zwei oder drei größere Heizkörper in den Räumen mit der höchsten Heizlast je Quadratmeter senken die Vorlauftemperatur für das ganze Haus. So geht auch die VDI 4645 vor: zuerst Heizkurve und Auslegungstemperatur des alten Kessels prüfen, dann die Heizflächen für die künftige Temperatur nachrechnen (VDI 2023, Abschn. 8.3.1).
Für die Förderung ist die Vorlauftemperatur kein Kriterium. Verlangt werden eine rechnerisch nachgewiesene Jahresarbeitszahl von mindestens 3,0 nach VDI 4650 und ein hydraulischer Abgleich mit raumweiser Heizlast (BMWE 2026, TMA Nr. 3.4.6, 3.4.7). Bei 60 °C und mehr wird die 3,0 knapp. Die Berechnung gehört deshalb vor den Auftrag.
Welche Maßnahmen zuerst?
| Reihenfolge | Maßnahme | Wirkung | Förderung |
|---|---|---|---|
| 1 | Heizlast raumweise berechnen, Heizkurve prüfen | zeigt, welche Räume die Vorlauftemperatur bestimmen | Fachplanung 50 % (BMWE 2026, Nr. 8.4.1) |
| 2 | Heizkörper in diesen Räumen vergrößern, hydraulischer Abgleich | senkt die Vorlauftemperatur für das ganze Haus | 15 % als Heizungsoptimierung oder als Umfeldmaßnahme zur Wärmepumpe mit deren Satz (BMWE 2026, Nr. 5.4 a, 8.4.1) |
| 3 | Wärmepumpe | größte CO2-Minderung; der Klimageschwindigkeits-Bonus sinkt in Stufen | 30 % plus Boni, siehe unten |
| 4 | Oberste Geschossdecke und Kellerdecke dämmen | geringe Kosten je m², senkt die Heizlast der angrenzenden Räume | 15 % Bund (BMWE 2026, Nr. 8.4.1); Hamburg 26,10 € bzw. 13,10 € je m² (IFB Hamburg 2026, Nr. 4) |
| 5 | Fassade, Dach, Fenster | wenn die Bauteile ohnehin instand gesetzt werden | 15 % Bund, mit Sanierungsfahrplan bis zu 5 Prozentpunkte mehr; Hamburg 43,40 € je m² Außenwand (IFB Hamburg 2026, Nr. 4) |

Der individuelle Sanierungsfahrplan (iSFP) steht am Anfang. Das BAFA bezuschusst ihn mit 50 % des Honorars, höchstens 650 € für ein Ein- oder Zweifamilienhaus; für Maßnahmen an der Hülle bringt er später den iSFP-Bonus (BMWK 2024, Nr. 7.2; BMWE 2026, Nr. 8.4.2).
Was es für die Wärmepumpe gibt
| Programm | Satz | Grenze | Quelle |
|---|---|---|---|
| Bund, KfW-Zuschuss 458 | 30 % Grundförderung; Klimageschwindigkeits-Bonus bis 16 Prozentpunkte beim Tausch einer Ölheizung oder einer Gasheizung mit Inbetriebnahme vor mehr als 20 Jahren, in Stufen sinkend; Einkommens-Bonus 10 bis 40 Prozentpunkte bis 50.000 € zu versteuerndem Haushaltseinkommen, nur für Selbstnutzer; Obergrenze 70 %, bei Einkommen bis 30.000 € 80 % | förderfähige Kosten bis 28.000 € für ein Einfamilienhaus, ab 01.02.2027 halbjährlich sinkend | BMWE 2026, Nr. 8.3.1, 8.4.1, 8.4.4, 8.4.5 |
| Hamburg, IFB Erneuerbare Wärme | 20 % | 9.000 € je Wohneinheit | IFB Hamburg 2025, Nr. 4 |
Die Hamburger Förderung ist ausgeschlossen, wenn beim Bund der Klimageschwindigkeits- oder der Einkommens-Bonus bewilligt wird; sie verlangt außerdem eine Jahresarbeitszahl von mindestens 3,1 (IFB Hamburg 2025, Nr. 3, Anh. 2). Für Haushalte mit Bonus bleibt es beim Bund, für die anderen wird gerechnet, welcher Weg mehr bringt.
Rechenbeispiel aus der Studie: Für ein gering modernisiertes Reihenhaus der Baujahre 1949 bis 1978 mit 129 m² Wohnfläche ergibt der Umbau zum Effizienzhaus 70 mit Luft-Wasser-Wärmepumpe und Photovoltaik rund 290 € höhere monatliche Wohnkosten bei 2 % Kreditzins, rund 345 € bei 4 %, ohne Förderung, Kostenstand 2021 (BSW 2023, Kap. 3, Abb. 12, Tab. 13). Das ist die Vollsanierung in einem Zug. Wer die Heizung zuerst tauscht und die Hülle über Jahre nachzieht, verteilt die Belastung und beantragt die Förderung je Maßnahme.
Was in Hamburg Pflicht ist
Wer in einem Haus von vor 2009 die Heizung tauscht, muss seit Juli 2021 mindestens 15 % des jährlichen Wärmeenergiebedarfs aus erneuerbaren Energien decken (§ 17 Abs. 1 HmbKliSchG). Eine Wärmepumpe mit einer Jahresarbeitszahl ab 2,5 erfüllt diese Pflicht vollständig (§ 6 Abs. 3 EEWärmeUms-VO). Die Bundesförderung verlangt mit 3,0 mehr.
Und die Hülle später?
Die Hülle bleibt Teil der Planung. Nach Hausladen senken schon die ersten Dämmmaßnahmen die Vorlauftemperatur erheblich, und mit jeder weiteren sinkt der Strombedarf der Wärmepumpe (Hausladen 2024, Kap. 8). Meine Einschätzung für die nächsten Jahre: Wenn Dach, Fassade oder Fenster ohnehin instand gesetzt werden, dann in einer Qualität, mit der das Haus Richtung Effizienzhaus 85 kommt. Die Raumheizlasten liegen dann in der Regel unter 100 W je m² Wohnfläche. Bis zu diesem Wert kann eine Fußbodenheizung bei 29 °C Oberflächentemperatur die Räume beheizen; Heizkörper geben je nach Größe mehr ab.
Förderrechtlich gelten dabei zwei Regeln. Wer die Heizung als Einzelmaßnahme fördern lässt, kann die Hülle in den folgenden drei Jahren nur als Einzelmaßnahmen fördern lassen, nicht als Effizienzhaus mit Kredit (BMWE 2026, Nr. 8.6). Ein gefördertes Effizienzhaus muss außerdem mit höchstens 55 °C Vorlauftemperatur auskommen (BMWE 2026b, TMA Nr. 2). Das Effizienzhaus 85 ist deshalb ein Zielniveau für die Planung; der Förderweg läuft über Sanierungsfahrplan und Einzelmaßnahmen.
Häufige Fragen
Meine Heizkörper sind klein. Geht trotzdem eine Wärmepumpe?
In den meisten Fällen ja. Nach der Heizlastberechnung werden die zwei bis drei Heizkörper getauscht, die die höchste Vorlauftemperatur verlangen; der Heizstab deckt die kältesten Tage ab. Der Tausch ist förderfähig (BMWE 2026, Nr. 5.4 a).
Wie hoch darf die Vorlauftemperatur sein?
Die Förderung setzt keine Grenze, verlangt aber die Jahresarbeitszahl 3,0. Ich plane auf höchstens 60 bis 65 °C bei Normaußentemperatur, besser 55 °C. Die VDI 4645 nennt 50 bis 60 °C als typisch für modernisierte Bestandshäuser (VDI 2023, Abschn. 8.3.3).
Was ist mit dem Heizstab?
Er deckt die Stunden unter dem Bivalenzpunkt ab, in Hamburg Tagesmittel unter etwa −3 °C. Sein Anteil an der Jahresarbeit ist gering, weil diese Stunden selten sind (Hausladen 2024, S. 24).
Kann ich die Hamburger Förderung mit der Bundesförderung kombinieren?
Nur ohne Klimageschwindigkeits- und Einkommens-Bonus des Bundes; mit einem dieser Boni ist die Hamburger Heizungsförderung ausgeschlossen (IFB Hamburg 2025, Nr. 3).
Brauche ich einen Sanierungsfahrplan?
Für die Heizung nicht, für die Hülle ja: Er bringt bis zu 5 Prozentpunkte mehr Zuschuss und legt die Reihenfolge fest (BMWE 2026, Nr. 8.4.2).
Muss ich nach dem Hamburger Klimaschutzgesetz etwas nachweisen?
Ja, binnen 18 Monaten nach Inbetriebnahme der neuen Heizung bei der Behörde, mit Bestätigung einer sachkundigen Person (§ 17 Abs. 3 HmbKliSchG; § 11 EEWärmeUms-VO).
Quellen
- BMWE (2026) Richtlinie für die Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM) vom 17. August 2026 mit Technischen Mindestanforderungen. Bundesanzeiger, BAnz AT 27.08.2026 B1.
- BMWE (2026b) Richtlinie für die Bundesförderung für effiziente Gebäude – Wohngebäude (BEG WG) vom 17. August 2026 mit Technischen Mindestanforderungen. Bundesanzeiger, BAnz AT 02.09.2026 B1.
- BMWK (2024) Richtlinie über die Förderung der Energieberatung für Wohngebäude (EBW) vom 31. Mai 2023 in der Fassung vom 6. August 2024. Bundesanzeiger, BAnz AT 08.08.2024 B2.
- BSW Hamburg (2023) Umsetzungsorientierte Machbarkeitsstudie zur Erreichung der Klimaschutzziele im Bereich der Wohngebäude in Hamburg, Ergebnisbericht, März 2023. Hamburg: Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen.
- Hausladen (2024) Niedertemperaturfähigkeit der Gebäudehülle beim Einsatz von Wärmepumpen, Kurzstudie im Auftrag der Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen, 27. März 2024. Kirchheim: Ingenieurbüro Hausladen.
- IFB Hamburg (2025) Produktinformation Hamburger Heizungsförderung – Erneuerbare Wärme, gültig ab 1. Februar 2025. Hamburg: Hamburgische Investitions- und Förderbank.
- IFB Hamburg (2026) Förderrichtlinie Wärmeschutz im Gebäudebestand, Fassung vom 1. August 2026. Hamburg: Hamburgische Investitions- und Förderbank.
- VDI (2023) VDI 4645: Heizungsanlagen mit Wärmepumpen in Ein- und Mehrfamilienhäusern – Planung, Errichtung, Betrieb, Ausgabe April 2023. Düsseldorf: Verein Deutscher Ingenieure.
Rechtsquellen: Hamburgisches Klimaschutzgesetz (HmbKliSchG), Stand 4. November 2025; Hamburgische Verordnung zur Umsetzung der Nutzungspflicht erneuerbarer Wärme (EEWärmeUms-VO) vom 22. Dezember 2020, zuletzt geändert 19. August 2025.
Autor: Tobias Wagner, Energieberater (Energieeffizienz-Expertenliste), Energieberatung Hamburg. Dieser Beitrag ersetzt keine Beratung am Gebäude. Fördersätze gelten für Anträge ab 21.07.2026, Stand der Auskunft 31.10.2026.